– DEIN STIL – UNSERE LEIDENSCHAFT –

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           DEIN STIL
                      UNSERE
LEIDENSCHAFT
  1. Sämtliche Aufträge werden durch Unterfertigung des Angebotes fix erteilt. (Der Vertragspartner bestätigt eine zweite Ausführung dieses unterfertigten Angebotes erhalten zu haben.) Damit werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertragspartner ausdrücklich anerkannt.

  2. Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.

  3. Durch Lieferverzug des Unternehmers verursachte Schadenersatzansprüche bzw. irgendwie anders geartete Ansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls beim Unternehmer Vorsatz vorlag.

  4. Die Preise verstehen sich für Lieferung frei Haus des Käufers, inklusive Mehrwertsteuer und Montage. Ändern sich 2 Monate nach Übergabe der Auftragsbestätigung in der Zeit bis zur Lieferung unsere Gestehungskosten insbesondere durch Preisänderung unserer Vorlieferanten, durch Erhöhungen der Kollektivvertragslöhne und Gehälter, durch Frachterhöhungen oder andere Kostenposten, die uns von außen auferlegt werden, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Wie wir uns umgekehrt verpflichten bei Senkung der vorangeführten Umstände diese auch dem Vertragspartner weiterzugeben.

    Mit den angegebenen Preisen für Montagen bleiben wir unserem Auftraggeber 30 Tage lang ab deren Bekanntgabe bzw. ab Angebotsannahme im Wort (ausgenommen der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache).

  5. Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Auftraggeber all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat. Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., eventuelle Maurerarbeiten, div. Vorarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Auftraggeber bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht und Kraftstrom vom Auftraggeber beizustellen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die erforderliche Statik für die Arbeiten des Unternehmers gegeben ist. Der Unternehmer ist nicht berechtigt, Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen (z.B. sind Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden vorzunehmen).

  6. Der Vertragspartner bestätigt uns gegenüber durch Unterfertigung des Liefer- und Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten und die endgültige Übernahme der Ware.

  7. Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und unentgeltlich. Ein Vertrag kommt erst mit Retournierung des Angebotes durch den Auftraggeber und Bestätigung der Annahme durch den Unternehmer zustande.

    Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei ihrer Verwendung ohne unsere Zustimmung sind wir zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 Prozent der Voranschlagssumme berechtigt.

  8. Werden vom Auftraggeber Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit. Erweist sich eine Anweisung des Auftraggebers als unrichtig, so hat der Unternehmer dem Auftraggeber davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Auftraggeber. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Auftraggeber die Verzugsfolgen.

  9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

  10. Unsere sechsmonatige Gewährleistung wird durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel innerhalb einer angemessenen Frist erbracht: Ist eine Mängelbehebung nicht möglich, so ist nach Wahl des Unternehmers eine angemessene Preisminderung zu gewähren oder eine gleiche Sache nachzuliefern.

    Für Verbrauchergeschäfte gilt: Im Gewährleistungsfall kann sich der Unternehmer bei einer Gattungsschuld vom Anspruch auf Aufhebung des Vertrages oder Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht oder im Fall des Preisminderungsanspruches, dass er in angemessener Frist in einer für dem Auftraggeber zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführt oder das Fehlende nachträgt.

    Wurden augenfällige Mängel bei Übergabe nicht sofort gerügt oder sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als dem Unternehmer verändert worden, so sind die Ansprüche des Auftraggebers aus der Gewährleistung erloschen.

  11. Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Auftraggeber angemessenes Entgelt und Anfahrtskosten zu leisten.

  12. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

  13. 50 Prozent der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30 Prozent der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Besteller dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Unternehmer berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung durch Sofortinkasso. Bei Montage nach Fertigstellung und Abnahme des Auftraggebers.

    Bei Zahlungsverzug, auch wenn er durch einen vom Auftraggeber zu verantwortenden Übernahmeverzug verursacht wird, wird als Ersatz für die unserem Unternehmen auflaufenden Kreditspesen ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank berechnet.

  14. Bei Stornierungen des Auftraggebers bis zwei Wochen nach Auftragserteilung ist der Unternehmer berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bzw. Verdienstentganges 25 % pauschal des Auftragswertes zu verlangen.

    Bei Stornierungen des Auftraggebers nach dieser Frist ist der Unternehmer berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bzw. Verdienstentganges 75 % pauschal des Auftragswertes zu verlangen.

  15. Wir können von diesem Vertrag zurücktreten wenn der Vertragspartner zahlungsunfähig wird.

  16. Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens.

    Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Unternehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.       

    Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind dem Unternehmer sofort zu melden. Der Auftraggeber hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat den Unternehmer Schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.  

    Dem Auftraggeber ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung des Unternehmens untersagt.

  17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Wirksamkeit entfalten, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

  18. Der Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Zell am Ziller. Erfüllungsort für den Kunden ist unser Firmensitz in Fügen. Auf die Vertragsbeziehungen ist ausschließlich österreichisches Recht in der jeweiligen aktuellen Fassung anzuwenden.

  19. Auftragsbearbeitung
    Bestellungen können erst dann terminlich festgelegt werden, wenn alle Angaben über Naturmaße, Ausführung, Holzart, Farbton, Stoff- und Lederart bei uns vorliegen.

  20. Bitte beachten Sie die beigelegten Produkt- und Pflegehinweise.